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Translation notice. This document is a translation of the English original, provided for convenience only. The English version is the sole legally binding text; in the event of any discrepancy, inconsistency, or ambiguity between this translation and the English version, the English version prevails. This translation was produced automatically and has not been independently reviewed. View the English original →

Allianz-Vereinbarung

Diese Allianz-Vereinbarung (die „Vereinbarung") regelt das Verhältnis zwischen Limitless MEA FZ-LLC („Plattform") und dem Community-Betreiber („Allianz-Eigentümer") einer Allianz auf Reloader.gg. Durch die Erstellung oder den Betrieb einer Allianz stimmt der Allianz-Eigentümer dieser Vereinbarung zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

1. Einleitung

Eine Allianz ist eine Community-Untermarke, die von einem unabhängigen Allianz-Eigentümer auf der Plattform betrieben wird. Allianzen können einen eigenen Namen, ein eigenes Branding, einen eigenen Chat und eine eigene Umsatzbeteiligungsvereinbarung haben. Die Plattform stellt die zugrunde liegende Infrastruktur bereit; der Allianz-Eigentümer ist für den Betrieb seiner Community verantwortlich.

2. Allianz-Stufen

Allianzen durchlaufen Stufen basierend auf ihrer Aktivität. Die Stufe beeinflusst den Prozentsatz der Umsatzbeteiligung, den der Allianz-Eigentümer am Net Gaming Revenue („NGR"), der der Allianz zuzurechnen ist, verdient. Die Schwellenwerte und Prozentsätze der Stufen werden auf der Plattform veröffentlicht und können von Zeit zu Zeit mit angemessener Vorankündigung angepasst werden.

3. Pflichten des Allianz-Eigentümers

Der Allianz-Eigentümer verpflichtet sich:

  • die Allianz in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den Richtlinien der Plattform zu betreiben;
  • den Allianz-Chat und die Community-Bereiche zu moderieren, einschließlich der Entfernung rechtswidriger oder missbräuchlicher Inhalte;
  • die Allianz nicht gegenüber Minderjährigen oder in verbotenen Rechtsordnungen zu bewerben;
  • sich nicht an bot-gestütztem Spiel, Multi-Accounting, Bonusmissbrauch oder ähnlichen Betrugsformen zu beteiligen, diese nicht zu fördern oder zu dulden;
  • ausschließlich wahrheitsgemäße und belegbare Marketingaussagen zu verwenden;
  • die Markenmittel der Plattform nur in dem durch die Markenrichtlinien der Plattform zulässigen Umfang zu verwenden.

4. Pflichten der Plattform

Die Plattform verpflichtet sich:

  • der Allianz die in der veröffentlichten Dokumentation der Plattform beschriebenen Funktionen und Dienste bereitzustellen;
  • die anwendbare Umsatzbeteiligung am der Allianz zuzurechnenden NGR gemäß Abschnitt 5 zu berechnen und auszuzahlen;
  • angemessene betriebliche Unterstützung zu leisten.

5. Umsatzbeteiligung

Die Umsatzbeteiligung wird auf Grundlage des der Allianz zuzurechnenden NGR während jedes Abrechnungszeitraums berechnet. Der anwendbare Prozentsatz richtet sich nach der Stufe der Allianz am Ende des Zeitraums. Zahlungsrhythmus, Mindestauszahlungsschwellen und Abrechnungswährung entsprechen den zum Zeitpunkt der Zahlung auf der Plattform veröffentlichten Angaben.

Die Umsatzbeteiligung kann niemals negativ sein:

  • Ist das der Allianz zuzurechnende NGR in einem Abrechnungszeitraum null oder negativ, beträgt die Umsatzbeteiligung für diesen Zeitraum null.
  • Negatives NGR in einem Abrechnungszeitraum wird nicht auf einen nachfolgenden Abrechnungszeitraum übertragen und mindert nicht die Umsatzbeteiligung eines nachfolgenden Abrechnungszeitraums.
  • Der Allianz-Eigentümer ist niemals verpflichtet, der Plattform einen aus negativem NGR resultierenden Betrag zu zahlen.

Die Plattform darf dem Allianz-Eigentümer geschuldete Beträge nur mit Verpflichtungen des Allianz-Eigentümers gegenüber der Plattform verrechnen, die aus einem Verstoß gegen diese Vereinbarung, aus der Allianz zuzurechnenden Rückbuchungen oder Betrug oder aus zuvor an den Allianz-Eigentümer überzahlten Beträgen entstehen. Für negatives NGR erfolgt keine Verrechnung.

6. Verbotene Aktivitäten

Zusätzlich zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verboten sind innerhalb einer Allianz folgende Aktivitäten strikt untersagt:

  • Anstiften, Ermöglichen oder Verschleiern von Multi-Accounting;
  • Ermöglichen oder Billigen der Teilnahme Minderjähriger;
  • Bewerbung der Allianz mit irreführenden Aussagen;
  • Umgehung von Sanktionen, jurisdiktionellen Beschränkungen oder KYC-Anforderungen;
  • Nutzung der Plattform in einer Weise, die dem Ruf der Plattform oder anderer Allianzen schadet.

Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und kann zur sofortigen Kündigung und zum Verfall nicht ausgezahlter Umsatzbeteiligung führen.

7. Marke und geistiges Eigentum

Der Allianz-Eigentümer behält alle Rechte an seinen eigenen Markenmitteln. Der Allianz-Eigentümer gewährt der Plattform eine weltweite, gebührenfreie, nicht-exklusive Lizenz zur Darstellung der Allianz-Mittel auf der Plattform und in damit verbundenen Kommunikationen ausschließlich zum Zweck des Betriebs und der Bewerbung der Plattform. Die Plattform behält alle Rechte an ihren eigenen Markenmitteln und gewährt dem Allianz-Eigentümer eine beschränkte, widerrufliche Lizenz zu deren Nutzung in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien.

8. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, von der anderen Partei offengelegte vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu verwenden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung bestehen.

9. Beendigung

Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Die Plattform kann bei wesentlichem Verstoß, einschließlich jedes Verstoßes gegen Abschnitt 6, fristlos kündigen.

Bei Beendigung:

  • wird die Allianz von der Plattform delistet;
  • wird jede verdiente, noch nicht ausgezahlte Umsatzbeteiligung gemäß Abschnitt 5 abgerechnet, vorbehaltlich etwaiger Verrechnungen von Verbindlichkeiten;
  • bleiben Verpflichtungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollen (einschließlich der Abschnitte 6, 8, 10 und 11), bestehen.

10. Streitbeilegung

Die Parteien vereinbaren, zunächst zu versuchen, Streitigkeiten informell durch Kontaktaufnahme unter info@reloader.gg zu lösen. Scheitert die informelle Lösung, werden Streitigkeiten gemäß Abschnitt 12 beigelegt.

11. Haftungsbeschränkung

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, haftet keine Partei der anderen gegenüber für indirekte, Folge-, Neben- oder Strafschäden. Die Gesamthaftung der Plattform unter dieser Vereinbarung übersteigt nicht die Gesamtsumme der Umsatzbeteiligung, die dem Allianz-Eigentümer in den sechs Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlt wurde.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), unbeschadet zwingender Rechte.

13. Änderungen

Die Plattform kann diese Vereinbarung mit angemessener Vorankündigung an den Allianz-Eigentümer ändern. Die Fortsetzung des Betriebs der Allianz nach dem Inkrafttreten einer Änderung stellt die Annahme der geänderten Vereinbarung dar.

14. Kontakt

Fragen zu dieser Vereinbarung können an info@reloader.gg gesendet werden.

Last updated 2026-09-06

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